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Wir wollen barrierefreien Zugang zur Direkten Demokratie!



In den Jahren 2014 und 2015 tagte im österreichischen Parlament die „Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie in Österreich“. Wesentlicher Themenbereich war der Ausbau der Direkten Demokratie als Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie.

Das Ergebnis: Die damaligen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP wollten keine bundesweiten vom Volk eingeleiteten Volksabstimmungen zulassen. Die FPÖ ist grundsätzlich für Direkte Demokratie mit bundesweiten und auch vom Volk eingeleiteten Volksabstimmungen. Die Grünen wollten nur zu bestimmten Themen Volksabstimmungen zulassen und traten für mehrstufige Systeme ein, welche die Einleitung von Volksinitiativen durch lange Verfahren und „mehrstufige“ Verhandlungen verzögern und verkomplizieren, eventuell sogar in ihrer inhaltlichen Ausrichtung verändern oder gänzlich verhindern können.

Die derzeitige Bundesregierung aus ÖVP und GRÜNEN lässt auf Bundesebene keine einzige Volksabstimmung zu, wir dürfen aber jede Menge Volks-BEGEHREN unterschreiben.

Volksbegehren sind rechtlich bedeutungslose Bittgesuche an die Regierung, völlig unverbindliche Petitionen, die die Bürger frustrieren (sollen). Bürgerinitiativen und Bürger sind jahrelang damit beschäftigt, beglaubigte Unterstützungserklärungen zu sammeln, die dann zu einer Eintragungswoche führen, in der weitere Bürger für diese Sache bzw. für einen Gesetzesantrag auf ihren Gemeindeämtern amtlich beglaubigt unterschreiben können. Bei Vorliegen von 100.000 beglaubigten geprüften Erklärungen, wird der Gesetzesantrag im Parlament kurz diskutiert und danach samt Unterschriften schubladisiert.  

Volksbefragungen sind ebenfalls unverbindlich, kosten Steuergeld, werden von Parteien mißbräuchlich angewendet, dienen meistens zur Verhinderung von Volksabstimmungen.

Nur Volksabstimmungen garantieren demokratische Entscheidungen durch das Volk!

Nach bewährtem Züricher Modell wäre die Einleitung eines Veto-Referendums (durch 0,35% der Stimmbürger) in Österreich mit nur 23.000 Unterschriften möglich, die einer Volksinitiative (Einleitung durch 0,7% der Stimmbürger) mit nur 46.000 Unterschriften.

Unterschriften-Hürden haben bei Volksinitiativen den alleinigen Zweck, die Vorlage von belanglosen oder scherzhaften Fragen zu verhindern. Dafür ist eine Anzahl von 10.000 Unterschriften mehr als ausreichend. In Österreich soll die Direkte Demokratie in Gang kommen, deshalb brauchen wir niedrige Hürden für den Start. Das Ziel: Wir wollen an vier festgelegten Abstimmungssonntagen im Jahr wichtige Sachfragen selbst entscheiden!

Die Forderung der Parteien nach hohen Unterschriften-Anzahlen zur Einleitung von Volksabstimmungen bringt unnötigen Aufwand für die Initiatoren und dient nur der Verzögerung oder gar der Verhinderung von Direkter Demokratie. Die AKW-Zwentendorf-Volksabstimmung bewies, dass Direkte Demokratie auch ohne Sammeln von Unterschriften funktioniert. Unsere Nationalräte sammeln im Parlament ja auch keine Unterschriften.

Auch die Forderung nach amtlicher Beglaubigung für Unterstützungserklärungs-Unterschriften muss weg, weil diese eine unnötige Hürde für die Bürger darstellt. Schweizer Bürger sammeln Einleitungsunterschriften selbst, Behörden prüfen diese stichprobenartig.

Abstimmungs-Broschüren mit allen Pro- und Kontra-Argumenten in gleichem Text-Umfang  gegenübergestellt, an alle Haushalte verschickt, garantieren objektive Information.
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Staatliche Souveränität, militärische Neutralität und Direkte Demokratie mit obligatorischen Referenden, fakultativen Veto-Referenden, Finanz-Referenden und Volksinitiativen-Abstimmungen.   Die Schweizer Bürger haben das alles seit Jahrzehnten!
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www.direkte-demokratie-initiative.at    0664-5649444    ddi@direkte-demokratie-initiative.at